Kryptoreglementierung

Ein Absatz der Kantherrede

Weil die organisierte Kriminalität Kryptographie einsetzt und dadurch Polizeiliche Ermittlungen erschwert, will man mit
der Kryptographiereglementierung diese Formen des Verbrechen bekämpfen.
Absatz von Bundesinnenministers Manfred Kanthers Rede am 28. April 1997.
„Dabei gibt es heute schon durchaus technische Möglichkeiten, beide Interessenlagen miteinander zuver-
einbaren. D.h. einerseits sichere Verschlüsselungsverfahren zum Einsatz zu bringen und damit die Daten
unserer Bürger und der Wirtschaft vor Kriminellen und Wirtschaftsspionage zu schützen und andererseits
zugleich den Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden die Abhörmöglichkeiten auch der Gesprächsinhalte zu
erhalten. Dies kann dadurch geschehen, daß die verwendeten Schlüssel sicher hinterlegt werden. Durch eine
Kombination von organisatorischen, personellen, technischen und juristischen Maßnahmen kann jedem
Verdacht einer Missbrauchsmöglichkeit begegnet werden. Es geht dabei nicht darum, neue
Abhörmöglichkeiten zu schaffen. Das Ziel ist, das bisherige Informationsaufkommen der Strafverfolgungs-
und Sicherheitsbehörden zu erhalten."

Ist diese Maßnahme sinnvoll ?

Reglementierung von Verschlüsselung und speziell die zwangsweise Hinterlegung von Schlüsseln ist eine stumpfe Waffe
im Kampf gegen das Verbrechen. Kriminelle brauchen die Art der Verschlüsselung gar nicht mehr, die hier durch neue
Verordnungen oder Gesetze reglementiert werden soll. Wenn sie mit den neuen Techniken der
Nachrichtenübertragung heimlich Nachrichten verschicken wollen, können sie sich der Steganographie bedienen, und
niemand wird etwas bemerken. Und nebenbei: welcher Kriminelle ließe sich davon abhalten, verbotene Kryptographie
zu verwenden, nur weil ein Gesetz es so will? Ein wirtschaftliches Argument kommt hinzu: Die Beschränkung des
Einsatzes kryptographischer Verfahren würde viel Geld kosten. Das gilt nicht nur für die Überwachung, sondern
bereits für die Einrichtung der dazu notwendigen Verfahren und Institutionen. Anderswo, gerade auch bei der Polizei,
könnte das Geld sinnvoller eingesetzt werden. Darüber hinaus gefährdet die Reglementierung von Verschlüsselung und
die zwangsweise Schlüsselhinterlegung alle Unternehmen und Privatleute. Denn ihnen stehen dann für den Schutz der
Vertraulichkeit und Unversehrtheit ihrer Nachrichten auch nur beschränkte, also nur „halbwegs"; sichere Verfahren zur
Verfügung. Das verschafft der organisierten Kriminalität neue Betätigungsfelder.
Sie kann die wegen der Reglementierung nicht oder nur schwach verschlüsselt übertragenen Daten abhören und für
ihre Taten nutzen, z.B. für Kreditkartenbetrug, den unbefugten Zugriff auf Bankkonten oder die Erpressung anhand
intimer Informationen über Gesundheit oder Verhalten der Betroffenen. Schlimmer noch: Kriminelle können sich (und
dies vielleicht sogar unbemerkt) der hinterlegten Schlüssel bemächtigen, weil keine der gegenwärtig bekannten
Techniken genügend Sicherheit bietet, hinterlegte Schlüssel ausreichend sicher zu verwahren.

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