Kryptoreglementierung
Ein Absatz der Kantherrede
Weil die organisierte Kriminalität Kryptographie einsetzt und
dadurch Polizeiliche Ermittlungen erschwert, will man mit
der Kryptographiereglementierung diese Formen des Verbrechen bekämpfen.
Absatz von Bundesinnenministers Manfred Kanthers Rede am 28. April
1997.
„Dabei gibt es heute schon durchaus technische Möglichkeiten,
beide Interessenlagen miteinander zuver-
einbaren. D.h. einerseits sichere Verschlüsselungsverfahren
zum Einsatz zu bringen und damit die Daten
unserer Bürger und der Wirtschaft vor Kriminellen und Wirtschaftsspionage
zu schützen und andererseits
zugleich den Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden die
Abhörmöglichkeiten auch der Gesprächsinhalte zu
erhalten. Dies kann dadurch geschehen, daß die verwendeten
Schlüssel sicher hinterlegt werden. Durch eine
Kombination von organisatorischen, personellen, technischen und
juristischen Maßnahmen kann jedem
Verdacht einer Missbrauchsmöglichkeit begegnet werden. Es geht
dabei nicht darum, neue
Abhörmöglichkeiten zu schaffen. Das Ziel ist, das bisherige
Informationsaufkommen der Strafverfolgungs-
und Sicherheitsbehörden zu erhalten."
Ist diese Maßnahme sinnvoll ?
Reglementierung von Verschlüsselung und speziell die zwangsweise
Hinterlegung von Schlüsseln ist eine stumpfe Waffe
im Kampf gegen das Verbrechen. Kriminelle brauchen die Art der Verschlüsselung
gar nicht mehr, die hier durch neue
Verordnungen oder Gesetze reglementiert werden soll. Wenn sie mit den
neuen Techniken der
Nachrichtenübertragung heimlich Nachrichten verschicken wollen,
können sie sich der Steganographie bedienen, und
niemand wird etwas bemerken. Und nebenbei: welcher Kriminelle ließe
sich davon abhalten, verbotene Kryptographie
zu verwenden, nur weil ein Gesetz es so will? Ein wirtschaftliches
Argument kommt hinzu: Die Beschränkung des
Einsatzes kryptographischer Verfahren würde viel Geld kosten.
Das gilt nicht nur für die Überwachung, sondern
bereits für die Einrichtung der dazu notwendigen Verfahren und
Institutionen. Anderswo, gerade auch bei der Polizei,
könnte das Geld sinnvoller eingesetzt werden. Darüber hinaus
gefährdet die Reglementierung von Verschlüsselung und
die zwangsweise Schlüsselhinterlegung alle Unternehmen und Privatleute.
Denn ihnen stehen dann für den Schutz der
Vertraulichkeit und Unversehrtheit ihrer Nachrichten auch nur beschränkte,
also nur „halbwegs"; sichere Verfahren zur
Verfügung. Das verschafft der organisierten Kriminalität
neue Betätigungsfelder.
Sie kann die wegen der Reglementierung nicht oder nur schwach verschlüsselt
übertragenen Daten abhören und für
ihre Taten nutzen, z.B. für Kreditkartenbetrug, den unbefugten
Zugriff auf Bankkonten oder die Erpressung anhand
intimer Informationen über Gesundheit oder Verhalten der Betroffenen.
Schlimmer noch: Kriminelle können sich (und
dies vielleicht sogar unbemerkt) der hinterlegten Schlüssel bemächtigen,
weil keine der gegenwärtig bekannten
Techniken genügend Sicherheit bietet, hinterlegte Schlüssel
ausreichend sicher zu verwahren.
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