1. Einführung zum Thema "Kriminalität im Internet"

Die Zahl der direkten Online-Anschlüsse in Deutschland ist nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln von 1995 bis 1996 um 42 Prozent auf fast 2,3 Millionen gestiegen. Damit ist die Entwicklung in der Bundesrepublik inzwischen wesentlich dynamischer als im übrigen Westeuropa. Nur die Vereinigten Staaten und Japan legten mit einem Plus von 50 bzw. 64 Prozent bei den Online-Anschlüssen stärker zu als die Deutschen. Dieses enorme Wachstum ist vor allen Dingen auf die aggressiven Werbestrategien von "CompuServe", "AOL" (America Online) und "T-Online" (Deutsche Telekom) zurückzuführen. Das Thema Internet boomt zur Zeit in Deutschland. Politik, Medien und Wissenschaft prognostizieren ein enormes Wirtschaftswachstum in diesem neuen Medium. Die Euphorie ist verständlich, denn das bekannte WWW(World Wide Web) droht am eigenen Erfolg zu ersticken. Seit seinem Debüt im Sommer 1991 ist die Zahl multimedialer Web- Seiten von Null auf 150 Millionen gestiegen. Zur Jahrtausendwende werden es eine Milliarde Seiten sein, so schätzen Experten. Im explosionsartig wachsenden Netz verlieren selbst Routiniers die Orientierung. Das Problem unserer Zeit ist also die riesige Flut von Datenmaterial, welches nicht mehr kontrollierbar scheint. Die Politik und die Rechtswissenschaft sind mit dieser neuen Technologie-Form völlig überfordert und wahrscheinlich schon längst überrollt worden. Es entwickelt sich daher immer mehr für ein ideales Objekt krimineller Handlungen, für Privatleute wie für das organisierte Verbrechen. Abgefangene E-Mails, gesperrte Zugänge und digitale Beschattung sind zur Zeit noch Legenden der aufgeregten Internet-Community. Die deutsche Polizei ist nach derzeitiger Rechtslage machtlos im weltweiten Computernetz. Einen „Lauschangriff“ wie beim Abhören von Telefonen gibt es nach bundesdeutschem Recht nicht. Keine E-Mail darf demnach abgefangen oder ohne Wissen der Betroffenen gelesen werden. Nicht einmal der Paragraph 184 StGB, nach dem der Vertrieb von Kinderpornographie verboten ist, konnte bislang bei den Netz-Betreibern mit Erfolg zur Anwendung kommen. Nur das Veröffentlichen von strafbaren Inhalten (Volksverhetzung, Kinderpornographie etc.) im Netz ist derzeit in Deutschland strafbar.